Sprachtherapie

(Krankenkassenleistung)

IMG_3937 als Smartobjekt-1Unsere Kommunikation beruht auf Sprache. Wir benötigen sie, um uns anderen mitzuteilen. Indem wir sprechen, hören, schreiben und lesen tauschen wir unsere Gedanken, Gefühle und Bedürfnisse mit anderen aus. Darüber hinaus trägt unsere Sprache wesentlich zu unserem Denken bei.

IMG_4111 als Smartobjekt-1Ist diese komplexe Fähigkeit nicht voll entwickelt, ist sie gestört oder beeinträchtigt, ist unsere Sprache und Sprechfähigkeit gefährdet und ebenso unser soziales Miteinander.

In solchen Fällen bieten Ihnen mein Team und ich im Rahmen der Sprachtherapie (Logopädie) gezielte Hilfe und Beratung. Mit hoher fachlicher Kompetenz, jahrzehntelanger Erfahrung und persönlichem Engagement untersuchen und behandeln wir Menschen jeden Alters.

Therapie

Diagnostik, Therapie und Beratung

Kinder, Jugendliche und Erwachsene begeben sich vor allem in
Behandlung wegen einer …

  • Sprachentwicklungsstörung (u. U. mit Dysgrammatismus)
  • Störung der Aussprache oder Artikulation (Dyslalie)
  • Hörwahrnehmungsbeeinträchtigung
  • Redeflussstörung (Stottern / Poltern)
  • Sprach- oder Sprechstörung z. B. infolge eines Schlaganfalls (Aphasie, Dysarthrie, Dyspraxie)
  • Näseln (Rhinophonie )
  • Muskelfehlfunktion im Mund- oder Gesichtsbereich (orofaciale Dysfunktion)
  • Schluckstörung (Dysphagie) bei Kindern und Erwachsenen
  • Mutismus
  • Stimmstörung (Dysphonie)
  • Kommunikationsstörungen

Anmeldung zur Sprachtherapie

  • Gern können Sie sich jederzeit telefonisch oder auch persönlich bei uns anmelden (siehe Kontaktaufnahme). Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt (z.B. der Hals-Nasen-Ohren- oder Kinderheilkunde oder der Neurologie) eine entsprechende „Heilmittelverordnung“.
  • Die Kosten der Therapie werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen ist die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten, sofern keine Befreiung vorliegt.
  • Die Behandlungstermine vereinbaren wir mit Ihnen kurzfristig, bei entsprechender Verordnung auch im Hausbesuch.

Bei Fragen hinsichtlich der Heilmittelverordnung beraten wir Sie gerne.